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Autotransport

Beim Autotransport gibt es einige wichtige Dinge zu beachten.

Export Ihres Autos


Unsere Umzugsberater informieren Sie genau über das Prozedere und die anfallenden  Gebühren für den Import Ihres Autos in Ihr Zielland. Wir beraten Sie bei allen notwendigen Schritten und stellen sicher, dass Ihr Auto fahrbereit ist, sobald es am Zielort ankommt. Wenn Arbeiten an Ihrem Auto durchgeführt werden müssen, damit es den geltenden nationalen Vorschriften entspricht, helfen unsere Partner Ihnen bei der entsprechenden Planung und Durchführung dieser Arbeiten.

In einigen Ländern wird gefordert, dass Sie für eine gewisse Zeitdauer Eigentümer Ihres Autos waren, bevor Sie es importieren dürfen:

  • Autoimport nach Australien: Ihr Auto muss in den letzten 12 Monaten in Ihrem Besitz gewesen sein.
  • Autoimport nach Neuseeland: Für die Einfuhr von Autos werden keine Zoll erhoben. Um jedoch von der GST (Mehrwertsteuer) befreit zu werden, muss der Kunde zum ersten Mal nach Neuseeland emigrieren und einen festen Wohnsitz in Neuseeland aufnehmen; Das Auto muss seit einer Zeitspanne von min. 12 Monaten im Besitz des Kunden gewesen sein. Wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, wird Ihnen die GST in Höhe von 12% des CIF-Wertes (Fahrzeugwert, Transportversicherung, Frachtkosten) auferlegt. Bei der Berechnung des Fahrzeugwerts werden Wertverlustbeträge angerechnet.  Die Gesamtkosten entsprechen in etwa den Gebühren, die beim Kauf eines Autos in Neuseeland entstehen würden.
  • Autoimport nach Großbritannien: Sie müssen während der letzten 6 Monate im Besitz Ihres Autos gewesen sein.
Einige Länder verlangen eine Einfuhrgenehmigung für Fahrzeuge; Wir unterstützen Sie bei der Auskunft zu Einfuhrbedingungen des Landes, in das Sie Ihr Auto importieren möchten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie gegebenenfalls eine gültige Einfuhrgenehmigung vorweisen können. Wir können den Transport Ihres Fahrzeuges nicht vornehmen, wenn die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt. 

Abmeldung eines Autos in Hong Kong

Nachdem Ihr Auto aus Hong Kong exportiert wurde, sollten Sie es abmelden und die Nummernschilder bei der entsprechenden Behörde abgeben. Bereits im Voraus bezahlte Verkehrslizenzgebühren werden Ihnen zurückerstattet. Es kann jedoch sein, dass Sie die Anmelde- und Abmeldebescheinigung für Hong Kong bei der Ankunft des Autos im Zielland noch vorweisen müssen.

 

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